RHENOCOLOR Pigmentbeize
L 550 – L 555
Auf Lösungsmittelbasis
Art.-Nr.: A 4330
Anwendungsgebiet: Grobporige Hölzer, speziell Esche und Eiche etc., porenbetonend. Zur Verwendung in technischen Gewerbebetrieben bestimmt.
Eigenschaften: Flüssig, gebrauchsfertig, nicht aufrauende Lösungsmittelbeize in Modetönen, ausgezeichnet lichtbeständig, untereinander mischbar, nuancierbar mit Rhenocolor Farbstofflösungen L-PK und L-FL.
Aufhellen, Nuancieren, Verdünnen: Zwischentöne durch Mischen, Aufhellen mit Rhenocolor Lösungsmittelbeize L 528, farblos. Feinerer Schliff ergibt ebenfalls helleres Beizbild. Bei Pigmentbeize L 550 (weiß) kann durch gröberen Schliff höherer Weißgrad erreicht werden.
Vorarbeiten: Sauberer Holzschliff, Endschliff etwa 120er – 220er Körnung, Schleifstaub entfernen, Poren ausbürsten.
Verarbeitung: Im Spritzverfahren oder mit Pinsel satt auftragen, Überschuss mit Ballen zuerst quer in die Pore einreiben, dann in Strukturrichtung sofort abnehmen. Unterschiede im Furnier Können durch schwaches Aufnebeln der Beize egalisiert werden.
Verbrauch: Im Streichverfahren 12-18 m2 pro Liter, Spritzverfahren 5-8 m2 pro Liter (incl. Spritzverluste)
Trockenzeit: Bis zu 2 Stunden, bei Wärmezufuhr 10-20 Minuten.
Endbehandlung der Oberfläche: Empfehlenswert sind lichtbeständige Lacke, wie Rhenocoll PUR-Siegel, im Spritz- und Gießverfahren, Wasserlacke können auch mit Pinsel und Rolle aufgetragen werden. Nachträgliches Egalisieren kann erreicht werden durch Zugabe der Beize zum Endbehandlungslack (2-3 % Zugabe), nicht bei Wasserlacken möglich.
Allgemeine Hinweise: Der endgültige Beizton ist abhängig von Holzart, Wuchsgebiet, Schliff, Auftragsmenge der Beize und Art des Lackmaterials der Endbehandlung.
Es gilt deshalb grundsätzlich: PROBE-BEIZEN und PROBE-LACKIEREN ! GUT AUFRÜHREN!!
VOC 2010: entfällt
Sicherheitshinweis: Reizt die Atmungsorgane und die Haut, Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden, Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden (vgl. Sicherheitsdatenblatt), Aerosol nicht einatmen.
Entsorgung: Nicht ausgehärtete oder ausgetrocknete Produktreste sind als Sonderabfall zu entsorgen (AVV Abfallschlüssel Nr. 030202). Entleerte Verpackungen sind dem Recycling zuzuführen.
Liefergebinde:
1 ltr. | Flasche |
5 ltr. | Kanne |
30 ltr. | Kanne |
Produktfilter | |
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Anwendungsbereich | Innen |
Basis | Lösemittelbasiert |
Beschaffenheit | Glatt |
Beschaffenheit | Strukturiert |
Oberfläche | Holz |