Rhenocoll Entschäumer VP 1345, Anti-Schaum Mittel
Art.-Nr.: A 3731
Spezifikation: Entschäumer für wässrige Lacke, wasserbasiert
Rhenocoll Entschäumer VP 1345 bekämpft wirksam evtl. auftretende Schaumbildung und verhindert somit Störungen im Beschichtungsprozess und Beeinträchtigungen des Beschichtungsergebnisses. Zur Bekämpfung von Schaumbildung beim Fluten oder Tauchen.
Anwendung: Zur Bekämpfung von Schaumbildung bei Imprägnierungen, Grundierungen und Zwischenbeschichtungen, die in Auftragsmaschinen verarbeitet werden. Wirksam bei den Serien TL xx, TG xx, FK xx. Zur Anwendung in technischen Gewerbebetrieben bestimmt.
Zugabemenge: 0,1 – 0,25 % Gewicht.
Zur besseren Verteilung des Entschäumers empfiehlt es sich, 0,1 % Entschäumer in einer Teilmenge des Originalbeschichtungsmaterials vorzumischen und dieses Gemisch in die Gesamtmenge intensiv einzurühren bzw. in die laufende Flutanlage zu geben. Bei nicht ausreichender Entschäumung ggf. Vorgang mit weiteren 0,15 % wiederholen.
Lagerung: 1 Jahr. Angebrochene Gebinde gut verschließen. Kühl, aber frostfrei lagern.
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Keine Kennzeichnung.
Sicherheitshinweise: Bei der Verarbeitung sind die üblichen Schutzmaßnahmen und Vor-schriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Sicherheitsrelevante Daten, sowie Hinweise zur Entsorgung bitte dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Liefergebinde:
750 ml | Dose |
5 ltr | Kanister |
25 ltr | Kanister |
VOC 2010: entfällt
Service:
Unser anwendungstechnischer Beratungsdienst steht Ihnen jederzeit unverbindlich zur Verfügung.
Diese Angaben sind unverbindlich und beruhen auf Erfahrungen in der Praxis, sowie den bei uns durchgeführten Versuchen und sind keine Eigenschaftszusicherungen im Sinne der neuesten BGH-Rechtsprechung. Wir empfehlen in jedem Falle die Durchführung eigener Versuche, da wir auf die Vielfalt der Werkstoffe und auf deren Verarbeitung keinen Einfluss haben. Über den Inhalt des Merkblattes hinausgehende oder abweichende Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Stammwerk. Es gelten in jedem Falle unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieses Merkblattes verlieren alle vorausgegangenen Ausgaben ihre Gültigkeit.
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Basis | Wasserbasiert |
Produktart | Hilfsmittel |