
Spezifikation:
Lack für Stahluntergründe, z. B. Schiffskörper. Wird auf grundierte oder bereits beschichtete Flächen aufgetragen. Industrieller Lack, lösemittelbasiert und schnelltrocknend. Ergibt Dampfdichte Flächen. Angenehm im Geruch
Ausrüstung: keine.
Anwendung: Verarbeitung durch Streichen, Spritzen, Rollen.
Zur Anwendung in technischen Gewerbebetrieben bestimmt.
Lieferform/ Farbtöne:: Weiß, Sondertöne auf Anfrage.
Glanzgrad: Nr.: 12 = seidenglänzend
Viscosität: ca. 40 sec / 4 mm (DIN 53211)
Festkörper: ca. 34%
Dichte: ca. 1,05
Anwendung:
Vor Gebrauch gut aufrühren! Um eine hohe Trockenschichtdicke zu erreichen, möglichst nicht oder nur sehr geringfügig nachverdünnen.
Farbtöne: weiß (Auf Anfrage: Sondertöne)
Viskosität: Viskos, verarbeitungsfertig eingestellt
Verarbeitungskonsistenz: unverdünnt, ggf. mit Rhenodecor-Verdünner verdünnen
Reinigung der Werkzeuge : mit Reinigungsverdünner
Verarbeitungstemperatur : Umgebungstemperatur min. +6°C, Temperatur von
Untergrund +8°C bis +45°C
Trocknung bei Normalklima : 23° C, 60 % relative Luftfeuchte je nach Auftragsstärke, bei Raumtemperatur ca. 2,5 Std. bei Schichtdicken von 225 mü, Grifffest nach 4,5 Std. Durchtrocknung nach 2- 3 Tagen.
Zum Teil erhebliche Abweichungen bei kühler Witterung, Bodenkälte oder schlechter Belüftungsmöglichkeit. Fahrbahnen erst nach vollkommener Durchtrocknung freigeben.
Untergrundbehandlung: Der Untergrund muss tragfähig, trocken, sauber und frei
von trennenden Substanzen (Öl, Fett, Wachs) sein.
Untergrund: Metall, Stahl.
Vorbehandlung: Rostschutzgrundierung
Weiterbehandlung: Mehrfachanstrich mit Rhenocoll Boot 01, Schiffsfarbe ist üblich.
Verbrauch: 100 – 160 ml/m2
VOC 2010: entfällt
Lagerung:
Im Originalgebinde nicht unter +10°C sowie nicht längere Zeit über + 30°C lagern und transportieren, gut verschließen. Im unangebrochenen Originalgebinde 12 Monate lagerfähig.
Liefergebinde:
5 ltr. Eimer
30 ltr. Hobbock
Entsorgung:
Nicht ausgehärtete oder ausgetrocknete Produktreste sind als Sonderabfall zu entsorgen. ( AVV- Abfallschlüssel Nr. 030202). Entleerte Verpackungen sind dem Recycling zuzuführen.
Ökologie:
Farbreste nicht in Gewässer gießen. Nach Wasserhaushaltsgesetz § 19 ist das Produkt eine wassergefährdende Flüssigkeit.
WGK=3; Einstufung nach Anhang 4 VwVwS
Kennzeichnung:
VbF: entfällt
GGVS/GGVE: UN 1263 Farbe,3,III,ADR
Produktfilter | |
---|---|
Anwendungsbereich | Außen |
Basis | Lösemittelbasiert |
Glanzgrad | Seidenglänzend |
Oberfläche | Metall |